Nützliches für Fährtransporte

Auf dieser Seite haben wir zusammengetragen, was bei Fährtransporten regelmäßig zu Rückfragen führt: Lenk- und Ruhezeiten an Bord, Zollformalitäten bei Zielen außerhalb der EU, Gefahrgut und Kühlladung. Alles ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung – im Zweifel gilt, was Reederei und Behörde sagen. Rufen Sie uns im Zweifel lieber einmal mehr an.


Lenk- und Ruhezeiten an Bord

Das ist der Punkt, der die längeren Überfahrten überhaupt erst rechnet: Die Zeit an Bord kann als Ruhezeit zählen. Geregelt ist das in Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.

Regelmäßige tägliche Ruhezeit und reduzierte wöchentliche Ruhezeit. Begleitet der Fahrer sein Fahrzeug auf der Fähre, darf die Ruhezeit höchstens zweimal unterbrochen werden. Die Unterbrechungen zusammen dürfen eine Stunde nicht überschreiten – typischerweise Auffahren, Abfahren und Passkontrolle. Voraussetzung: Dem Fahrer muss eine Schlafkabine, eine Schlafkoje oder ein Liegeplatz zur Verfügung stehen.

Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit. Seit dem Mobilitätspaket gilt die Ausnahme auch hier – aber nur unter zwei zusätzlichen Bedingungen: Die geplante Reisedauer muss mindestens acht Stunden betragen und der Fahrer muss Zugang zu einer Schlafkabine haben. Eine Koje reicht dafür nicht.

Was keine Ruhezeit ist. Ruhezeit setzt voraus, dass der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. Wer an Bord die Ladung überwacht, das Kühlaggregat kontrolliert oder sonst arbeitet, hat in dieser Zeit keine Ruhezeit. Und die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden darf nach Artikel 8 Absatz 8 ohnehin nicht im Fahrzeug verbracht werden – an Bord ist damit die Kabine Pflicht, nicht die Fahrerkabine.

An- und Abreise zum Fahrzeug. Fährt der Fahrer ohne Fahrzeug zu einem anderswo stehenden Lkw, zählt diese Zeit nur dann als Fahrtunterbrechung oder Ruhezeit, wenn er sich in einem Zug oder auf einer Fähre befindet und Zugang zu einer Kabine, Koje oder einem Liegewagen hat.

Praktisch heißt das: Buchen Sie die Kabine mit. Ohne Kabinennachweis kann die Kontrolle die Zeit an Bord als Arbeitszeit werten, und der Tag ist verloren.


Zoll: Wo die EU aufhört

Auf vielen unserer Strecken verlassen Sie das Zoll- oder Steuergebiet der EU. Das ist der häufigste Grund für Standzeiten im Hafen.

Großbritannien

Seit dem Brexit läuft die Abfertigung über das britische Goods Vehicle Movement Service (GVMS). Kern davon ist die Goods Movement Reference (GMR) – eine digitale Referenznummer, die alle Zollanmeldungen eines Fahrzeugs bündelt. Der Fahrer zeigt beim Check-in einen Barcode, das System prüft den gesamten Satz dahinter.

Was Sie dafür brauchen:

  • eine GB-EORI-Nummer – die EU-EORI reicht nicht
  • ein britisches Government-Gateway-Konto und eine GVMS-Registrierung
  • die Zollreferenzen aller Sendungen an Bord: MRN, T1 oder EAD
  • Kennzeichen des Fahrzeugs oder, bei unbegleitetem Verkehr, die Trailer- oder Containernummer

Die GMR muss vor der Einfahrt in den Hafen erstellt sein und ihr Status sollte vor Abfahrt geprüft werden – das System kann eine Kontrolle anordnen. Ohne gültige GMR kann die Einschiffung verweigert werden. Wichtig für Rückfahrten: Auch Leerfahrten brauchen eine GMR. Wer ein Carnet ATA nutzt, trägt dessen Nummer im Feld „Declaration Reference" ein.

Die Pflicht gilt für den Frachtkorridor, also Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Pkw und Kleintransporter auf der Passagierstrecke brauchen keine GMR.

Norwegen, Schweiz, Türkei, Marokko, Nordafrika

Alle diese Ziele liegen außerhalb des EU-Zollgebiets. Fällig werden Ausfuhranmeldung auf EU-Seite und Einfuhrabfertigung im Zielland; im Versandverfahren läuft das über T1. Für die Türkei kommt bei Waren im zollrechtlich freien Verkehr die A.TR-Warenverkehrsbescheinigung in Betracht, die auf der Zollunion zwischen EU und Türkei beruht. Für Nordafrika sind je nach Ladung Carnet TIR oder Carnet ATA üblich. Rechnen Sie in allen Fällen mit deutlich längeren Standzeiten als innerhalb der EU.

Die Sonderfälle, die regelmäßig übersehen werden

  • Kanarische Inseln: Sie gehören zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuergebiet. Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist deshalb nicht möglich, steuerlich werden die Inseln wie ein Drittland behandelt. Statt Mehrwertsteuer gilt die lokale IGIC. Den Unionscharakter der Ware weisen Sie über das System Proof of Union Status (PoUS) nach, das die früheren Papiere T2L und T2LF ersetzt hat.
  • Ceuta und Melilla: Beide liegen weder im Zoll- noch im Steuergebiet der EU – obwohl sie zu Spanien gehören. Volle Zollabfertigung, obwohl auf der Buchung ein spanischer Hafen steht.
  • Nordzypern: außerhalb des EU-Zollgebiets. Eine Weiterfahrt mit Fracht in die Republik Zypern ist in der Regel nicht möglich.

Gefahrgut auf der Fähre

Sobald das Schiff ins Spiel kommt, gilt nicht mehr nur das ADR der Straße. Jede Reederei hat eigene Auflagen, und manche Klassen sind auf bestimmten Strecken komplett ausgeschlossen.

Ein konkretes Beispiel: Auf den Mittelmeerrouten von DFDS – also Triest–Pendik, Triest–Mersin und den zugehörigen Linien – werden die ADR-Klassen 1 (explosive Stoffe) und 7 (radioaktive Stoffe) nicht befördert. Andere Klassen sind nach Absprache und Stauplan möglich.

Melden Sie Gefahrgut immer bei der Anfrage an, nicht erst bei der Buchung. Die Reederei muss Stauplatz und zulässige Menge prüfen, und das dauert. Eine nachträglich gemeldete Ladung führt im schlechtesten Fall dazu, dass das Fahrzeug am Terminal stehen bleibt.


Kühlladung, Beifahrer, Fahrerwechsel

  • Kühlauflieger mit Stromanschluss: Muss vorab angemeldet werden. Die Zahl der Anschlüsse an Bord ist begrenzt, und sie wird bei der Buchung reserviert – nicht beim Einchecken.
  • Beifahrer: Wird von vielen Reedereien ohne Aufschlag mitgenommen, muss aber namentlich gemeldet sein.
  • Wechsel von Zugmaschine oder Fahrer nach der Buchung: Bei manchen Reedereien läuft die Verschiffung über die Referenznummer trotzdem, bei anderen führt das zur Nichtverschiffung. Melden Sie jede Änderung sofort.
  • Referenznummer: Viele Reedereien vergeben zusätzlich zum Kennzeichen eine eigene Nummer, die bei der Anmeldung im Hafen genannt werden muss. Sie steht auf der Buchungsbestätigung – zusammen mit der Meldeadresse, die nicht immer mit dem Hafen identisch ist.

Frachtbörsen und Branchenlinks

Die großen europäischen Frachtenbörsen:

  • TIMOCOM – die größte Börse im deutschsprachigen Raum
  • Trans.eu – stark auf Relationen nach Ost- und Südosteuropa
  • Teleroute – Schwerpunkt Frankreich und Benelux
  • Wtransnet – Schwerpunkt Spanien und Portugal
  • Cargoclix – Ausschreibungen und Zeitfenstermanagement

Teleroute und Wtransnet gehören beide zur belgischen Alpega-Gruppe, ebenso 123cargo für Mittel- und Südosteuropa.

Fachpresse und Verbände:

Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen und Zollverfahren ändern sich – die Angaben auf dieser Seite ersetzen keine Rechtsberatung und keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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LKW auf einer Fähre